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Auftragsverarbeitungsvertrag

Fassung 0.2, gültig ab 06.09.2026

Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden (nachfolgend
„Verantwortlicher") und Michael Gluska, Märkische Allee 198, 12679 Berlin
(nachfolgend „Auftragsverarbeiter").

1. Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der
Verantwortliche im Rahmen der Nutzung von TalkToFix einspeichert oder
einsprechen lässt.

(2) Die Vereinbarung läuft, solange der Hauptvertrag über die Nutzung von
TalkToFix besteht.

2. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

(1) Art der Verarbeitung: Erheben, Umwandeln von Sprache in Text,
Strukturieren, Speichern, Durchsuchen, Auswerten mittels KI-Modellen,
Zustellen von Erinnerungen, Löschen.

(2) Zweck: Bereitstellung des vertraglich vereinbarten Dienstes.

(3) Kategorien betroffener Personen: Beschäftigte des Verantwortlichen
sowie dessen Kundinnen, Kunden, Interessenten und Geschäftspartner, soweit
diese in den Einträgen vorkommen.

(4) Kategorien personenbezogener Daten: Stammdaten wie Name und
Kontaktdaten, Auftrags- und Terminangaben, freie Notizen, Nutzungs- und
Protokolldaten.

(5) Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand dieser
Vereinbarung. Der Verantwortliche speichert solche Daten nicht im Dienst.

3. Weisungen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf
dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Der Hauptvertrag, diese
Vereinbarung und die Einstellungen in der Anwendung sind die maßgeblichen
Weisungen.

(2) Einzelweisungen sind in Textform an support@talktofix.de zu richten.

(3) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies
unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter setzt für die Verarbeitung nur Personen ein, die zur
Vertraulichkeit verpflichtet und mit den Anforderungen des Datenschutzes
vertraut sind.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen
Maßnahmen, insbesondere:

Mandanten gebunden

Betreiberzugänge zusätzlich mit zweitem Faktor

Versuche

wird ausschließlich der Text

Speicherort, regelmäßige Rückspielprüfung

Inhalte

Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen fortentwickeln, solange das
Schutzniveau nicht unterschritten wird.

6. Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz
weiterer Auftragsverarbeiter. Die jeweils aktuelle Liste ist Bestandteil
dieser Vereinbarung und unter „Unterauftragsverarbeiter" abrufbar.

(2) Beabsichtigte Änderungen teilt der Auftragsverarbeiter mindestens vier
Wochen vor Wirksamwerden mit. Der Verantwortliche kann aus wichtigem,
datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Bleibt in diesem Fall keine
einvernehmliche Lösung, kann jede Seite den Hauptvertrag zum
Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf ein
gleichwertiges Datenschutzniveau.

(4) Die Verarbeitung findet innerhalb der Europäischen Union statt. Sollte im
Einzelfall eine Übermittlung in ein Drittland erforderlich werden, erfolgt sie
nur auf einer nach Kapitel V DSGVO zulässigen Grundlage und wird in der Liste
ausgewiesen.

7. Unterstützung des Verantwortlichen

(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der
Beantwortung von Betroffenenanfragen. Auskunft, Export und Löschung kann der
Verantwortliche weitgehend selbst in der Anwendung auslösen.

(2) Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter,
leitet dieser die Anfrage unverzüglich weiter und beantwortet sie nicht selbst.

(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und
bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.

8. Meldung von Verletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens
innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, in Textform mit den ihm bekannten
Angaben.

9. Zugriff zu Unterstützungszwecken

Ein Einblick in Inhalte des Verantwortlichen erfolgt ausschließlich auf dessen
ausdrückliche Anforderung im Einzelfall, zeitlich begrenzt und protokolliert.
Das Protokoll hält fest, wer wann aus welchem Anlass und wie lange Einblick
hatte, und wird dem Verantwortlichen auf Anfrage vorgelegt.

10. Nachweise und Kontrollen

(1) Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung der Pflichten auf Anfrage
nach, insbesondere durch Beschreibung der Maßnahmen und Vorlage vorhandener
Protokolle.

(2) Vor-Ort-Kontrollen sind nach rechtzeitiger Ankündigung, während der
üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs möglich.

11. Löschung und Rückgabe

(1) Nach Ende des Hauptvertrags stellt der Auftragsverarbeiter die Daten für
30 Tage zum Export bereit.

(2) Danach löscht er die Daten einschließlich der Sicherungen im Rahmen der
üblichen Sicherungszyklen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
entgegensteht. Nachweise über Zustimmungen und Rechnungsdaten bleiben davon
ausgenommen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag geht
diese Vereinbarung in Fragen des Datenschutzes vor.

(2) Änderungen bedürfen der Textform. Die jeweils zugestimmte Fassung wird mit
Zeitpunkt und Version dokumentiert und bleibt abrufbar.