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Erklärung zu Gesundheits- und anderen besonderen Daten

Fassung 0.1, gültig ab 07.09.2026

Fassung 0.1 – Entwurf, anwaltlich zu prüfen (siehe docs/22-besondere-daten.md).

Worum es geht

In manchen Branchen fallen beim Diktieren Angaben an, die das Gesetz besonders
schützt: Gesundheit, Verletzungen, Beschwerden, Unverträglichkeiten, Ernährung
aus medizinischem Anlass, ebenso religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen.
Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung nennt sie besondere Kategorien
personenbezogener Daten.

Für solche Daten gilt ein grundsätzliches Verarbeitungsverbot. Erlaubt ist die
Verarbeitung im Regelfall nur dann, wenn die betroffene Person ausdrücklich
eingewilligt hat.

Wer wofür verantwortlich ist

Du bist Verantwortlicher für die Daten deiner Kundinnen und Kunden. TalkToFix
ist dein Auftragsverarbeiter und verarbeitet diese Daten ausschließlich nach
deiner Weisung, auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags.

Deine Kundinnen und Kunden sind selbst nie Nutzer von TalkToFix. Wir haben
deshalb keinen Weg, ihre Einwilligung einzuholen – dieser Weg führt allein
über dich.

Was du mit dieser Erklärung bestätigst

bevor du Angaben zu ihrer Gesundheit oder andere besondere Daten in
TalkToFix einsprichst oder einträgst.

einem digitalen Assistenzsystem gespeichert und dort wieder abgerufen
werden.

Einträge. Die Löschfunktion in der App steht dir dafür zur Verfügung.

Was diese Erklärung nicht ist

Diese Erklärung ist keine Einwilligung im Sinne von Artikel 9 – sie kann
es nicht sein, weil du sie nicht für andere abgeben kannst. Sie hält fest,
dass du die Einwilligung dort einholst, wo sie hingehört.

Wofür TalkToFix nicht freigegeben ist

Für Berufe mit gesetzlicher Schweigepflicht nach § 203 StGB – Heilberufe,
Pflege, Rechts- und Steuerberatung – ist TalkToFix nicht freigegeben. Daran
ändert diese Erklärung nichts.

Wie deine Daten verarbeitet werden

Anbieter in der EU (siehe Liste der Unterauftragsverarbeiter).

nur der fertige Text an, nie die Tonaufnahme. Je nach Browser läuft die
Erkennung dabei auf deinem Gerät oder beim Hersteller des Browsers – in
Google Chrome wird die Aufnahme dafür an Google übertragen. Auf diese
Übertragung haben wir keinen Einfluss, und wir haben darüber keinen
Vertrag mit Google. Wenn du besondere Daten einsprichst, ist das der
Punkt, den du kennen musst; welche Browser die Erkennung auf dem Gerät
ausführen, steht in der Datenschutzerklärung.

weiteren Anbieter.

Auftragsverarbeitungsvertrag.